Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Service der METTLER TOLEDO Gesellschaften in Deutschland - METTLER TOLEDO

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Service der METTLER TOLEDO Gesellschaften in Deutschland

1. VERTRAG – Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit eventuellen anderen ergänzenden schriftlichen Bedingungen, welche wir in Bezug auf Ihre Bestellung oder Ihre Dienstleistungsvereinbarung erteilen, einen Vertrag zwischen Ihnen, als dem Käufer bestimmter Geräte (einschließlich Teile und anderer Waren), Software, Softwarelizenzen und/oder Dienstleistungen (dem „Käufer“), und uns, der auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Dienstleistungsvereinbarung, der Rechnung oder sonstigem Bestelldokument von uns angegebenen Einheit von Mettler-Toledo („MT“). Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten gelten für den Erwerb, der in den MT-Bestelldokumenten genannten Geräte, Software, Softwarelizenzen und/oder Dienstleistungen durch den Käufer.

Wenn die Bestellung des Käufers eine Software umfasst, die einer Endkunden-Lizenzvereinbarung („EULA“) unterliegt, gelten auch die Bedingungen dieser EULA und haben gegenüber diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Vertragsbedingungen, die von diesen abweichen oder geändert wurden, gelten nur, wenn beide Parteien dies schriftlich vereinbart haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in den Formularen des Käufers enthalten sind, einschließlich der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, sowie Dokumente, die den Außendienstmitarbeitern von MT vorgelegt wurden, sind nicht Teil des Vertrages. Durch die Entgegennahme von Geräten, Software, Softwarelizenzen und/oder Dienstleistungen, erklärt der Käufer uneingeschränkt mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und der EULA, abrufbar unter www.mt.com/legal, einverstanden zu sein.  

2. ERTEILUNG EINER LIZENZ – Wenn keine EULA besteht, erteilt MT dem Käufer ein nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht für die Nutzung der bestellten Software ausschließlich für die internen Zwecke des Käufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, Software von MT, an denen er Lizenzen hält, zu rekonstruieren, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

3. ANGEBOTE, VERÖFFENTLICHTE PREISE UND PRODUKTINFORMATIONEN – Angebote und andere Verkaufsofferten verlieren ihre Gültigkeit automatisch 30 Kalendertage ab dem Tag, an dem sie gemacht worden sind, soweit nichts anderes angegeben und soweit MT das Angebot oder die Verkaufsofferte nicht früher zurückzieht. MT kann jederzeit ihr Angebot oder ihre Verkaufsofferte zurückziehen, solange der Käufer das Angebot nicht angenommen hat. Angebote oder Verkaufsofferten, die sich auf kundenspezifische Geräte oder Software beziehen, können bestimmte Informationen und Umstände berücksichtigen, einschließlich Informationen vom Käufer. Wenn sich Informationen oder Umstände, auf denen ein Angebot oder eine Verkaufsofferte beruht, ändern, kann MT ihr Angebot oder ihre Verkaufsofferte anpassen. Veröffentlichte Preise sind keine Verkaufsangebote und können ohne Vorankündigung geändert werden. MT kann Geräte- oder Software-Spezifikationen ohne Vorankündigung ändern, es sei denn, die Spezifikationen wurden schriftlich vereinbart. Preise enthalten keine Steuern, Versand-, Verpackungs-, Bearbeitungs- oder Versicherungsgebühren, Abgaben, Inspektionsgebühren, Genehmigungsgebühren, Installations- oder sonstige Kosten oder Dienstleistungsgebühren, es sei denn, in den MT-Bestelldokumenten ist ausdrücklich etwas anderes angeben. MT steht es frei, jede Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. MT zeigt die Annahme einer Bestellung wie folgt an: (a) mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung; oder (b) durch die Ausführung der Bestellung. Bestimmte Produkteigenschaften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktgewicht, Abmessungen, Wert, Kapitalrendite, Belastbarkeit, Toleranzen und andere technische Daten, sind keine Zusicherungen dieser Eigenschaften, sondern werden lediglich zu Informationszwecken angegeben. Der Käufer darf keine Angebote, Preise, Spezifikationen oder Produktinformationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MT gegenüber einem Dritten offenlegen.

4. STEUERN – Wenn MT gemäß lokalem Recht verpflichtet ist, Steuern vom Käufer zu erheben, werden diese auf der Rechnung des Käufers zusätzlich verrechnet und der Käufer ist zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, der Käufer übergibt MT eine gültige Freistellungsbescheinigung. Wenn eine Freistellungsbescheinigung, die der Käufer MT übergeben hat, später für ungültig erklärt wird, zahlt der Käufer die zuvor unbezahlte Steuer nach.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – Die Zahlungsbedingungen sind in den MT-Bestelldokumenten angegeben. Wenn keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, ist die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto fällig. Der Käufer darf keine geschuldeten Zahlungen zurückbehalten oder vertraglich geschuldete Beträge gegen bestrittene Forderungen verrechnen.

6. VERSAND, LIEFERUNGUND ABWICKLUNG – Die Lieferbedingungen sind in den MT-Bestelldokumenten aufgeführt. Wenn keine Lieferbedingungen angegeben sind, gilt als Lieferbedingung „ab Werk“. In Aussicht gestellte Liefer- und Dienstleistungsfristen sind Richtwerte, es sei denn, MT stimmt ausdrücklich und schriftlich einem festen Datum oder Zeitplan zu. MT unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die geschätzten Liefer- und Dienstleistungsfristen einzuhalten. MT kann die Liefer- und Dienstleistungsfristen nur einhalten, wenn sie alle erforderlichen Informationen und Bestätigungen rechtzeitig erhält. Wenn der Käufer eine Verzögerung der Lieferung verursacht, lagert MT alle Waren auf Risiko des Käufers. MT stellt dem Käufer den nicht bezahlten Teil des vertraglich vereinbarten Preises in Rechnung, zuzüglich der einschlägigen Gebühren für Lagerung, Versicherung und Abwicklung. MT kann Teillieferungen vornehmen. MT übernimmt keine Haftung für Versandmängel oder -schäden, es sei denn, der Käufer bewahrt alle Versandbehälter und das gesamte Verpackungsmaterial zur Prüfung auf. 

7. RÜCKGABE – Geräte oder Softwarelizenzen, die Käuferspezifisch technisch verändert, modifiziert, angepasst oder konfiguriert worden sind, können nicht zurückgegeben werden, es sei denn es besteht ein Gewährleistungsanspruch und das Gerät oder die Software kann in diesem Rahmen nicht repariert werden. Der Käufer kann keine veränderten, beschädigten, gebrauchten oder bereits installierte Geräte zurückgeben. Sofern MT nicht ein Versandfehler unterläuft oder der Käufer einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, können unbenutzte und gebrauchsfertige Geräte nur zurückgegeben werden, wenn MT im Voraus zustimmt und der Käufer MT's Anweisungen für die Rückgabe einhält. MT kann dem Käufer für eine Rückgabe nach eigenem Ermessen eine Wiedereinlagerungsgebühr in Rechnung stellen.

8. STORNIERUNG – Mit der schriftlichen Zustimmung von MT kann der Käufer die Bestellung vor der Versendung des Gerätes oder der Software sowie vor dem Beginn der Ausführung einer Dienstleistung stornieren. MT kann den Auftrag des Käufers stornieren oder Vorauszahlung verlangen, wenn der Käufer Vermögensgegenstände zum Vorteil seiner Gläubiger überträgt oder wenn MT Gründe zur Annahme hat, dass der Käufer nicht bereit oder nicht dazu in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn der Käufer die Bestellung auf eine andere als in diesem Abschnitt zugelassene Weise storniert, muss der Käufer an MT alle aufgrund der Bestellung geschuldeten Beträge zahlen. Wenn die Bestellung aus welchem Grund auch immer storniert wird, zahlt der Käufer an MT auf jeden Fall alle angemessenen Kosten und Auslagen (einschließlich Auslagen für technische Veränderungen sowie entstandene Verpflichtungen gegenüber den Lieferanten und Subunternehmern von MT), die bereits entstanden waren, bevor MT Kenntnis von dem Stornierungswunsch erhalten hat, zuzüglich des üblichen Gewinnanteils von MT für vergleichbare Leistungen. Die Mindeststornogebühr beträgt 15 % des Preises.

9. ÄNDERUNGEN – Der Käufer kann Änderungen an seiner Bestellung vornehmen, wenn MT dem schriftlich zustimmt. Um der Bitte des Käufers nach Änderungen entgegenzukommen, ist MT berechtigt Preise und Lieferzeiten anzupassen. Wenn MT im Hinblick auf die ursprüngliche Bestellung des Käufers Arbeiten durchgeführt oder Materialien eingekauft hat und die Arbeiten oder Materialien aufgrund der Änderungsanfrage des Käufers nicht mehr erforderlich sind, ist der Käufer gleichwohl zu deren Bezahlung verpflichtet.

10. EIGENTUMSVORBERHALT – Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Service- oder Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen MT und dem Käufer behält MT sich das Eigentum an den verkauften Geräten vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo-Forderung.

Der Käufer ist verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl in Höhe des Neuwertes der Geräte zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten durchführen.

Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs veräußern und sie weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer hat MT schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die MT gehörenden Geräte erfolgen. Der Käufer tritt MT zur Sicherung der Zahlungsansprüche gegen ihn in Höhe des Werts der Lieferung und Leistung sämtliche Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die er aufgrund einer derartigen Veräußerung gegenüber seinen Abnehmern erwirbt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte durch den Käufer wird stets für MT als Hersteller vorgenommen. Werden diese Geräte mit anderen nicht MT gehörenden Gegenständen verbunden, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung auf MT übergeht. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Geräte.

11. GEWÄHRLEISTUNGBEI FEHLEN EINER SEPARATEN SCHRIFTLICHEN GARANTIE, ÜBERNIMMT MT GEGENÜBER DEM KÄUFER EINE GEWÄHRLEISTUNG AUF IHRE GERÄTE, SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH IN DER WEISE, WIE SIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGT IST. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ZEICHNET SICH MT VON ALLEN ANDEREN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHTEN FREI (EINSCHLIESSLICH ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK). DIESE GEWÄHRLEISTUNG DARF NUR MIT DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG VON MT AUF EINEN NACHFOLGENDEN KÄUFER DES GERÄTS ODER EINEN NACHFOLGENDEN LIZENZNEHMER DER SOFTWARE ÜBERTRAGEN WERDEN. DARÜBER HINAUS STELLEN FOLGENDE BESTIMMUNGEN DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES KÄUFERS BEI EINER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT DURCH MT DAR.

A. PRODUKTEIGENSCHAFTEN – Grundlage für die Gewährleistung sind die schriftlich vereinbarten Produkteigenschaften zwischen MT und dem Käufer. Die MT-Produkteigenschaften, die MT dem Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung stellt, gelten als vereinbarte Eigenschaften.

B. DAUERFür Geräte und Ersatzteileverjähren Ansprüche auf die Gewährleistung mit Ablauf von einemJahr ab dem Datum der ursprünglichen Installation oder der ursprünglichen Inbetriebnahme oder von 18 Monaten ab dem Datum ihrer Versendung durch MT, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Dienstleistungen verjähren Ansprüche auf die Gewährleistungnach Ablauf von einem Jahr ab Vornahme der Leistung.

C. ALLGEMEINES – Sollte ein Produkt mangelhaft sein, wird MT den Mangel zunächst versuchen zu beheben. MT kann mindestens zwei Nacherfüllungsversuche durchführen. MT kann das mangelhafte Gerät versuchen zu reparieren, ohne zusätzliche Kosten für Arbeit oder Ersatzteile zu verlangen. MT kann auch nach eigenem Ermessen das mangelhafte Gerät ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. Wenn MT den Mangel nicht beheben kann, kann der Käufer, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Eine Behebung der Mängel durch den Käufer selbst ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche unterliegen der Regelung des Abschnitts 18 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die vorstehende Gewährleistung setzt des Weiteren eine unverzügliche Rüge des Mangels, nicht später als 10 (zehn) Werktage ab Kenntnis oder Kennenmüssen des Mangels voraus und unterliegt den folgenden allgemeinen Bedingungen: (i) Verbrauchsmaterialien, Zubehör, normaler Verschleiß, Verschleißteile und kurzlebige Verbrauchsgüter sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen. (ii) Wenn der Käufer Gewährleistungsarbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten verlangt, werden dem Käufer Überstundenkosten berechnet. (iii) Dem Käufer werden zusätzliche Kosten und Aufwendungen in Rechnung gestellt, die MT entstehen, wenn er das Produkt ohne schriftliche Zustimmung von MT an einen anderen Ort als den ursprünglich vereinbarten Erfüllungsort bringt. (iv) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Geräte und/oder die Software von MT Folgendem ausgesetzt waren: Unfall; Änderung; nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch; Missbrauch; unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßer Betrieb und/oder unsachgemäße Wartung; Installation oder Wartungsarbeiten durch nicht von MT autorisiertes Personal; Einbau von Geräten oder Software, die für die Einbeziehung in die Geräte von MT nicht genehmigt sind; oder ungeeigneten Umgebungs- oder Betriebsbedingungen; Software oder Programmschnittstellen, die vom Käufer oder einem Dritten bereitgestellt werden; oder eine andere Ursache, für die MT nicht verantwortlich ist, wenn nicht der Käufer nachweist, dass entsprechende Handlungen in diesem Punkt seinerseits keinen Einfluss auf den Mangel hatten. (v) MT übernimmt keine Gewährleistung für die Kalibrierung von Geräten. MT gewährleistet jedoch, dass ihre Geräte so eingestellt werden können, dass sie die schriftlichen Spezifikationen von MT, falls solche vorhanden sind, in Bezug auf Genauigkeit für den oben angegebenen Gewährleistungszeitraum erfüllen, wenn sie ordnungsgemäß installiert und verwendet werden. (vi) Wenn MT Geräte repariert, wird durch diese Reparaturarbeiten der bestehende Gewährleistungszeitraum nicht verlängert und es entsteht keine neue Gewährleistung für das Gerät als Ganzes oder für die Teile, die von MT nicht repariert oder ersetzt worden sind. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn das Gerät in ein anderes Land als das der ursprünglichen Lieferung gebracht wird, außer der Käufer informiert MT vorab schriftlich über diesen Standortwechsel und MT stimmt zu, dass der Gewährleistungsanspruch weiterhin gilt.

D. METHODEN DER BEHEBUNG VON MÄNGELN INNERHALB DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST – MT darf versuchen, Mängel telefonisch oder elektronisch zu diagnostizieren und zu beheben. Bei einigen Geräten ist eine Fernwartung möglich, bei der Probleme direkt gemeldet, aus der Ferne bestimmt und behoben werden können. Wenn der Käufer sich für Gewährleistungsarbeiten an MT wendet, muss er der von MT angegebenen Problembestimmung, –behebung und Methode folgen. MT kann verlangen, dass das Teil oder das Gerät zur Mangelbehebung oder zur Problembestimmung an ihr Lager zurückgeschickt wird. Wenn MT der Ansicht ist, dass Arbeiten vor Ort erforderlich sind, wird der Einsatz eines Servicetechnikers vereinbart. Wenn der Käufer MT einen Mangel anzeigt und Arbeiten vor Ort verlangt, obwohl der Mangel mittels Fernwartung behoben werden kann, oder wenn MT auf die Mangelrüge des Käufers über einen Mangel reagiert und kein Mangel gefunden wird, den MT zu verantworten hat, hat MT Anspruch auf eine Vergütung für geleistete Arbeiten und eine Erstattung der ihr aufgrund der Forderung des Käufers entstandenen Kosten. Wenn verfügbare Mittel und Geräte für eine Fernanbindung zur direkten Problemmeldung, Fernbestimmung und Behebung des Problems nicht installiert und verwendet werden, kann das zu einer erhöhten Reaktionszeit und zusätzlichen Kosten für den Käufer führen.

12. DRITTSCHÄDEN –Wenn MT verpflichtet ist, Schadensersatz gegenüber Dritten zu leisten, erhält MT das alleinige und ausschließliche Recht, sich gegen jede damit verbundene Forderung zu verteidigen. MT ist dazu berechtigt, Streitigkeiten nach ihrem alleinigen und ausschließlichen Ermessen beizulegen oder einen Vergleich abzuschließen. Der Käufer muss dabei in dem Umfang kooperieren, den MT für erforderlich hält.

13. PATENTVERLETZUNG – MT wird jede Klage abwehren, die gegen den Käufer erhoben wird, wenn sie auf einem berechtigten Anspruch beruht, der damit begründet wird, dass die von MT entworfene und vom Käufer vertraglich erworbenen Geräte oder die Software, oder Teile davon, ein gültiges Patent verletzen. Die Verpflichtung von MT entsteht nur, wenn: (a) der Käufer MT den Vorwurf der Patentverletzung unverzüglich schriftlich anzeigt und MT die zur Verteidigung erforderliche Vollmacht, Information und Unterstützung gewährt; und (b) die angebliche Verletzung nicht das Ergebnis einer vom Käufer spezifizierten Konstruktionsanforderung oder sonstigen besonderen Anforderung ist oder das Ergebnis einer käuferspezifischen Anwendung oder Verwendung des Geräts oder der Software durch den Käufer oder andere. MT wird alle Schadensersatzforderungen und Kosten, die gegen den Käufer rechtskräftig entstehen, nur dann übernehmen, wenn MT das ausschließliche Recht zur Verteidigung, Anerkennung oder Beilegung der Streitigkeit durch einen Vergleich hat, und der Käufer keine Handlungen vornimmt, die eine wirksame Verteidigung, Anerkenntnis oder vergleichsweise Beilegung durch MT beeinträchtigen. Wenn der Käufer MT informiert hat, dass ein Gerät, eine Software oder ein Teil davon ein Patent verletze, kann MT auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder: (i) für den Käufer das Recht erlangen, dieses Gerät, diese Software oder dieses Teil weiterzuverwenden; (ii) das Gerät, die Software oder das Teil durch ein Gerät, eine Software oder ein Teil ersetzen, welches das Patent nicht verletzt; (iii) das Gerät, die Software oder das Teil so abändern, dass es das Patent nicht verletzt; oder (iv) das Gerät, die Software oder das Teil zurücknehmen und den Kaufpreis und alle damit verbundenen Transport- und Installationskosten erstatten. Die Haftung von MT gegenüber dem Käufer bei einer Patentverletzung beschränkt sich ausschließlich auf das zuvor genannte.

14. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND/ODER STANDARDS – MT verhält sich im Einklang mit einschlägigen Gesetzen. MT unternimmt angemessene Schritte, damit ihre Geräte den Standards und Vorschriften entsprechen, die für die Verwendung der Produkte durch den Käufer ggf. gelten. Die Geräte von MT werden jedoch in vielen Anwendungen verwendet, die gesetzlichen Vorschriften unterliegen, und hin und wieder widersprechen sich diese Standards und Vorschriften. MT macht keine dahingehenden Zusicherungen oder Aussagen, dass ihre Geräte allen Gesetzen, Vorschriften, Regelwerken oder Standards entsprechen, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben und mit einem autorisierten Vertreter schriftlich vereinbart worden. Der Käufer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation, den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Kalibrierung der Geräte in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften.

15. PRODUKTHANDBÜCHER – Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Käufer die Installationsinformationen, Produkt- und Systemhandbücher, Betriebs- und Sicherheitsanleitungen und die sonstigen Dokumentationen und Spezifikationen befolgt, die MT mit dem Gerät zur Verfügung stellt. Die Haftung von MT, einschließlich der Gewährleistungshaftung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

16. GEISTIGES EIGENTUM – MT überträgt dem Käufer keine (Eigentums)rechte an Patenten, Urheberrechte, Warenmarken, Technologien, Design, Spezifikationen, Plänen oder sonstigem geistigen Eigentum in Bezug auf die Geräte, Software und/oder Dienstleistungen. Eine abweichende Regelung bedarf der spezifischen schriftlichen Zustimmung von MT. Soweit nicht in einer geltenden EULA anderes vorgesehen ist, sind die gewährten Softwarelizenzrechte nicht exklusiv, nicht unterlizenzierbar, nicht übertragbar und ausschließlich auf die Nutzung für den vereinbarten Zweck begrenzt.

17. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI SOFTWARE SERVICES – Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden alle Leistungen (Services) im Zusammenhang mit der Entwicklung, Änderung oder Anpassung von Software gem. Kundenwunsch im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht. MT sichert nicht zu, dass eine bestimmte Funktionalität oder Einsatzfähigkeit zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks besteht. Gleiches gilt für jedwede neuen Versionen, Updates und Anpassungen von MT in der Zukunft.

18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – Ungeachtet des Rechtsgrundes haftet MT uneingeschränkt in allen Fällen eines vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verschuldens und für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Fall einer einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf) ist die Haftung von MT auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden in Übereinstimmung mit diesen Vertragsbedingungen begrenzt. In allen anderen Fällen ist die Haftung von MT ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn MT einen Mangel böswillig verschwiegen oder eine Garantie für die Eigenschaften der Waren gegeben hat oder für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. Die persönliche Haftung der rechtlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MT ist, soweit sie entstanden ist, gemäß den obigen Bestimmungen ebenso begrenzt, wie die eigene Haftung von MT. Der Käufer ist nicht berechtigt, die von MT verkauften Geräte/Zubehör oder die von MT lizenzierte Software an Dritte zu übertragen, abzutreten oder zu vermieten, ohne zuvor sicherzustellen, dass die MT gemäß diesem Abschnitt gewährte Haftungsbeschränkung auch dem Dritten gegenüber wirksam ist.

19. KEINE VERANTWORTUNG FÜR UNENTGELTLICHE INFORMATIONEN ODER UNTERSTÜTZUNG – Außer bei arglistiger Täuschung ist MT nicht verantwortlich für Information, Unterstützung oder Beratung, die MT dem Käufer erteilt, wenn diese jeweils nicht vertraglich geschuldet ist.

20. VERSICHERUNG – Auf Anfrage legt MT einen angemessenen Versicherungsnachweis vor, aus dem sich die Standarddeckung und deren Grenzen und Untergrenzen ergeben. Der Käufer verpflichtet sich dazu, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln. MT gewährt Dritten keinen direkten Zugang zu ihrer Versicherung bzw. verleiht keine zusätzlichen Rechte an ihrer Versicherung, z.B. durch die Benennung weiterer versicherter Parteien.

21. HÖHERE GEWALT – Außer für Zahlungspflichten des Käufers, wird der Zeitraum für die Durchführung des Vertrages angemessen verlängert, wenn eine Partei keine Leistung erbringt oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in Verzug gerät aus Gründen, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen. Streiks, Aufstände, Naturereignisse, Krieg, terroristische Handlungen, Notfälle, Knappheit oder Nichtverfügbarkeit von Materialien, Wetter, Gesetzesänderungen und andere ähnliche Ursachen gehören zu diesen Gründen, sind aber nicht die einzigen Gründe, die sich der zumutbaren Kontrolle einer Partei entziehen.

22. AUSFUHRKONTROLLE – Der Käufer erkennt an, dass das Gerät oder die Software-Technologien und Software enthalten kann, die der Ausfuhrkontrolle in Europa, den USA oder anderen Ländern unterliegen können, in die sie geliefert oder in denen sie verwendet werden. Der Käufer ist allein für die Einhaltung dieser Beschränkungen verantwortlich, wenn er das Gerät oder die Software ausführt oder wieder ausführt. Der Käufer ist verpflichtet, MT von jeglicher Haftung freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Verletzung von Ausfuhrbeschränkungen durch den Käufer oder deren Angestellten, Berater, Vertreter oder Kunden ergibt.

23. AUSLEGUNG – Soweit irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu geltendem Recht in Widerspruch steht oder nach geltendem Recht ungültig ist, sind diese allgemeine Geschäftsbedingungen so zu verstehen, als ob diese Bestimmung nicht enthalten wäre. Die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt automatisch als geändert und in dieser geänderten Form als Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit MT auf die Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet oder die Nichteinhaltung akzeptiert, stellt dies keinen Verzicht auf die vorherige oder nachfolgende Einhaltung oder eine Entschuldigung einer vorherigen oder nachfolgenden Nichteinhaltung dar.

24. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND – Die Erfüllung des Vertrags durch die Parteien und das Verhältnis der Parteien untereinander unterliegen dem geltenden Recht des Landes, in dem die in den MT-Bestelldokumenten genannte Einheit der Mettler-Toledo ihren Sitz hat. Wenn die in den MT-Bestelldokumenten genannte Einheit der Mettler-Toledo ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, gilt das Recht des Staates Delaware. Der ausschließliche Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist das zuständige Gericht, das der in den MT-Bestelldokumenten genannten Einheit der Mettler Toledo am nächsten gelegen ist; wenn die in den MT-Bestelldokumenten genannte Einheit der Mettler-Toledo ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, sind die Gerichte des Staates Delaware der ausschließliche Gerichtsstand. MT behält sich jedoch das Recht vor, ein gerichtliches Verfahren gegen den Käufer vor jedem zuständigen Gericht zu führen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet ausdrücklich keine Anwendung.

25. ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE – Soweit es das geltende Recht verlangt, entsorgt MT Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf Kosten des Käufers.

26. RÜCKVERFOLGBARKEIT – Der Käufer erkennt an, dass MT dazu berechtigt ist, Geräte zurückzuverfolgen oder zurückzurufen oder sonstige Abhilfemaßnahmen an den Geräten vorzunehmen. Der Käufer unterstützt MT aktiv, wenn dies erforderlich ist. Wenn der Käufer Geräte an einen Dritten weiterverkauft, gilt er nach geltendem Recht als der Vertreiber der Geräte und muss alle hiermit zusammenhängenden Pflichten übernehmen, einschließlich, ohne jedoch darauf begrenzt zu sein, die Pflicht: (i) alle Dokumente und Informationen, die erforderlich sind, um an Dritte verkaufte Geräte zurückzuverfolgen oder zurückzurufen, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren; (ii) MT über alle Beschwerden oder Zwischenfälle in Verbindung mit den Geräten sofort zu unterrichten und unverzüglich alle Anweisungen auszuführen, die MT in Bezug auf die Untersuchung oder Abwicklung der Angelegenheit erteilt; und (iii) alle geltenden Lagerungs- und Transportpflichten zu erfüllen.

27. PERSÖNLICHE DATEN UND ANDERE INFORMATIONEN – Der Käufer stimmt zu, dass MT berechtigt ist, Daten, die MT im Rahmen des Vertrags erhält, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu verwenden, zu verarbeiten und zu speichern, sowie es Dritten erlauben kann, diese Daten im Auftrag von MT zu verwenden, zu verarbeiten und zu speichern.Sofern nicht ausdrücklich in den MT-Bestelldokumenten vereinbart, beinhalten unsere Verkäufe und Dienstleistungen an den Käufer keine Verarbeitung personenbezogener Daten durch MT für oder im Namen des Käufers. Im Rahmen unserer Beziehungen zu Ihnen können wir eingeschränkt personenbezogene Daten von einigen Ihrer Mitarbeiter oder Auftragnehmer verarbeiten, die wir verwenden, um auf Ihre Anfragen oder Aufträge zu reagieren und unsere Verträge mit Ihnen abzuwickeln (z. B. um Bestellungen zu bearbeiten und auszuführen, Zahlungen abzuwickeln, Sendungen und Lieferungen zu arrangieren und Reparatur- und Supportleistungen zu erbringen). MT wird die von Ihnen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Produkts oder einer Dienstleistung erhaltenen Daten für die Direktvermarktung ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen verwenden. Sie können jederzeit verlangen, keine Marketing-Mitteilungen zu erhalten, indem Sie uns kontaktieren unter www.mt.com/contact. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie www.mt.com/privacypolicy.                                                                                                                                                                                                                    Version 1.4 (DE) – 2023/10